Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Holz-Brehe GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführerin Ulrike Brehe-Krokowski, Kleinholtenser Str. 19 in 31749 Auetal, im Folgenden „Verkäufer“ genannt und dem jeweiligen Kunden.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten ausschließ-lich. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbeziehun-gen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenste-hende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kun-den werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall aus-drücklich zugestimmt.
3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck vornimmt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an den Kunden.
5. Der Vertragsschluss findet wie folgt statt:
a) Bei einem Kauf im Ladengeschäft des Verkäufers kommt der Vertrag durch Be-zahlung der Ware und Übereignung eben dieser durch den Verkäufer an den Kunden zustande.
b) Der Kunde kann persönlich, telefonisch, per Fax oder Post eine Anfrage an den Verkäufer stellen. Dieser erhält dann von dem Verkäufer ein schriftliches Ange-bot . Der jeweilige Kaufvertrag kommt dann erst durch die Unterzeichnung des von dem Verkäufer unterbreiteten Angebots durch den Kunden zustande. Der Verkäufer hält sich 30 Tage an sein Angebot gebunden .
6. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.
7. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.
§ 2 Abwicklung des Vertrages, Versandkosten
1. Grundsätzlich ist die Ware persönlich bei dem Verkäufer abzuholen. Bei einem Ver-sand der Ware, trägt der Kunde die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers.
2. Der Kaufpreis kann durch Barzahlung bei Abholung oder Lieferung, Vorauskasse oder Paypal entrichtet werden.
3. Der Verkäufer verpflichtet sich im Falle der Vereinbarung eines Versandes der Ware, nach Eingang der Bestellung des Kunden und im Falle der Vorauskasse und/oder Paypal nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, die Ware unverzüglich an den Kunden zu versenden, sofern der Verkäufer nicht bei der Bestellung auf andere Lieferfristen hingewiesen hat . Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.
5. Der Kunde erklärt durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat und somit geschäftsfähig ist oder falls der Kunde das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, erklärt er durch Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass er das 7. Lebensjahr vollendet hat und vor dem Bestellvorgang die Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters eingeholt hat. Der Verkäufer weist darauf hin, dass ihm entstandene Schäden, die durch falsche Altersangaben, falsche Adressangaben oder Spaßbestellungen entstehen, gegen den Kunden geltend gemacht werden.
6. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Ware unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie die jeweilige Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
7. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Nr. 6 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt in diesem Fall die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Waren haftet der Verkäufer grundsätzlich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB) und – wenn der Kunde Verbraucher ist – des Verbrauchsgüterkaufrechts (§§ 474 ff. BGB), es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt.
2. Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
3. Die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für gebrauchte Artikel beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
4. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.
5. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 2, 3 und 4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, soll weiterhin Folgendes gelten:
a) Dem Kunden ist es gestattet, die gelieferte Ware zu verarbeiten, mit anderen Ge-genständen zu vermischen oder zu verbinden. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen steht diesem Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Gegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeit-punkt der Verarbeitung ergibt.
b) Für den Fall der Veräußerung der gelieferten Ware oder der Neuware tritt der Kunde hiermit seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von Verkäufer in Rechnung gestellten Betrages dieser gelieferten Ware entspricht. Der dem Verkäufer abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.
c) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der in diesem § 4 (Eigentumsvor-behalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung un-verzüglich an den Verkäufer weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenz-verfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder dro-hende Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist der Verkäufer berechtigt, die Einzie-hungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem kann der Verkäufer nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Siche-rungsabtretung offen legen, die abgetretene Forderung verwerten sowie die Of-fenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber dem Dritten verlangen.
d) Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Verkäufer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungs-rechte freigeben. Dem Verkäufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen ver-schiedenen Sicherungsrechten zu.
§ 5 Gefahrübergang und Verzug
1. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.
2. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.
§ 6 Rücksendekosten
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.
2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes des Verkäufers als Gerichtsstand vereinbart.
3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder der Verkäufer diese anerkannt hat.
4. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
